Wirtschaftsförderung und Industrieansiedlung in der Stadt Jülich. Überarb. Fassung, November 1975.

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1975

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Die Stadt Jülich ist im Landesentwicklungsplan I als zentraler Ort in der ländlichen Zone mit einem Einzugsbereich von 50. bis 100.000 und im Landesentwicklungsplan II als Entwicklungsschwerpunkt 2. Ordnung eingestuft worden. Die Wirtschaftsstruktur der als Mittelzentrum einzustufenden Stadt wird weitgehend von der Kernforschungsanlage Jülich und dem Braunkohlenbergbau bestimmt. Ausgehend von diesem Potential werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Industriebetrieben und Betrieben des tertiären Sektors untersucht. Als Maßnahmen werden geprüft die Verbesserung der Parksituation, die Einrichtung einer Fußgängerzone sowie die Einrichtung eines Warenhauses.

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Köln: (1975), 19 Bl., Tab.

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