Aufstellen von Verkehrsschildern durch Private auf "tatsächlich öffentlichen" Straßen.

Winkler & Stenzel
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Herausgeber

Winkler & Stenzel

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Burgwedel

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ISSN

1437-417X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Urteil vom 18.2.2004 des VG Braunschweig dürfen Privatleute auf Privatwegen, auf denen mit Zustimmung oder Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet ("tatsächlich öffentliche Straßen") keine Schilder aufstellen, die den amtlichen Verkehrszeichen gleichen. Das Gericht führt weiter aus, dass die Schilder selbst dann nicht hätten angebracht werden dürfen, wenn es sich um einen reinen Privatweg gehandelt hätte. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt und Gemeinde interaktiv

Ausgabe

Nr. 4

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Seiten

S. 147

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