Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMSchG) mit 1.-27. BImSchV, TA Luft, TA Lärm, UVP-Gesetz, UmwelthaftungsG, UmweltinformationsG, EG-Umwelt-AuditV, UmweltauditG. Textausgabe mit Einführung und Erläuterung wichtiger Begriffe. 11. Aufl.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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ZLB: 97/1795

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RE

Abstract

Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung und Anlagensicherheit haben ihre gesetzliche Grundlage vor allem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem unter umweltpolitischen und industriepolitischen Aspekten bedeutsamsten Umweltschutzgesetz. Seine umweltpolitische Bedeutung liegt in der Zielsetzung sowohl bei der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung als auch bei der Anlagensicherheit (z.B. Erschütterungsschutz) umfassenden Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und anderen Gefahren sicherzustellen als auch der abfallwirtschaftlich wichtigen Vermeidung und Verwertung von Produktionsabfällen sowie der Ressourcenschonung durch Abwärmenutzung Rechnung zu tragen. Seine industriepolitische Bedeutung ergibt sich daraus, daß fast alle industriellen und gewerblichen Anlagen während des Betriebes unter einer ständigen staatlichen Umweltkontrolle stehen. Das BImSchG ist deshalb faktisch ein Anlagenzulassungsgesetz, in das ein umfassender Umweltschutz integriert ist. difu

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XLI, 646 S.

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Praxis Umweltrecht