Die Beteiligung von Grundstückseigentümern an den Kosten des Ausbaus innerörtlicher Straßen in Deutschland.

Heymanns
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Heymanns

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DE

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Der innerörtliche Straßenbau hat die Kommunen seit jeher stark belastet. Deshalb wurden schon im Römischen Reich an den Kosten für den Bau dieser Straßen die Eigentümer der Grundstücke beteiligt, die an sie angrenzten. Ursprünglich standen die Kosten für die Anlegung (erstmalige Herstellung) solcher Straßen im Vordergrund. Doch stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass die Kosten für später notwendig werdende Sanierungen (Verbesserungen, Erneuerungen) im Ergebnis sehr viel höher liegen. Aus diesem Grunde haben das Land Preußen 1893 und haben nach 1945 alle Bundesländer zusätzlich zum Erschließungsbeitrag den Straßenbaubeitrag gesetzlich geregelt, um dadurch die Grundeigentümer auch an den Kosten der Sanierung "ihrer" Straße beteiligen zu können. In jüngster Zeit haben einige Bundesländer die Straßenbaubeiträge abgeschafft. Sofern die jeweiligen Abschaffungsgesetze den Anforderungen genügen, die das landesverfassungsrechtlich verbürgte Konnexitätsprinzip an sie stellt, hat das zur Folge, dass in diesen Ländern die Allgemeinheit (der Steuerzahler) selbst den zuvor von den Eigentümern getragenen Anteil an den Sanierungskosten zu übernehmen hat.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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19

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1233-1239

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