Anforderungen an Ermächtigungsgrundlagen von Satzungen.
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1984
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SEBI: 85/4140
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Zusammenfassung
Satzungen sind Rechtsnormen, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Regelung ihrer Angelegenheiten erlassen werden (z. B. Gemeindesatzungen, Abgabensatzungen usw.). Diese gesetzliche Regelung stellt im allgemeinen eine belastende Maßnahme für den Einzelnen dar und bedarf daher einer Ermächtigungsgrundlage. Unklar ist dabei, inwieweit den parlamentarischen Gesetzgeber eine Normierungspflicht trifft, oder ob er sich dieser Verpflichtung entledigen kann, indem er den jeweiligen Regelungsbereich einem autonomen Organ (Selbstverwaltungskörperschaft) übertragen kann. Unsicherheit besteht insbesondere in bezug auf die Konkretheit und Dichte der parlamentarischen Ermächtigungsnorm, damit die autonome Rechtsetzung den Ansprüchen der Verfassung gerecht wird. Die Anforderungen im Hinblick auf die Bestimmtheit dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen herauszuarbeiten, ist zentraler Gegenstand der Studie. kp/difu
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Heidelberg: (1984), XVI, 219 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1984)