Der Störer im Umweltbereich. Dargestellt am Beispiel der Altlasten.

Centaurus
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Centaurus

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DE

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Pfaffenweiler

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ZLB: 92/3865

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DI
S

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Abstract

Vor dem Hintergrund der vor allem in den neuen Bundesländern auftretenden Fälle von Altlasten beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, wer für die Sanierung verantwortlich zu machen ist. Jedoch weisen die speziellen Umweltgesetze bezüglich der Haftungsverantwortlichen beträchtliche Regelungsdefizite auf. Daher entwickelt die Autorin den Begriff des Störers im Umweltbereich, der einen praktikablen Zurechnungsmaßstab darstellen soll. In der Praxis wird gegenwärtig das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht der Länder angewendet. "Polizeirechtlicher Störer ist - neben dem unmittelbaren Verursacher - auch derjenige, der eine nach Art und/oder Ausmaß erhöhte Gefahrenquelle für polizeilich geschützte Rechtsgüter schafft, sofern sich später die daraus resultierende Gefahr bzw. Störung realisiert" (S. 162). rebo/difu

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XVII, 175 S.

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Reihe Rechtswissenschaft; 124