Verfahren für die Bürgerbeteiligung. Welche Möglichkeiten bieten die Gemeindeverfassungen?

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IRB: Z 1270
SEBI: Zs 3025-4

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In den letzten Jahren ist eine Tendenz der Landesgesetzgeber erkennbar, in den Gemeindeordnungen mehr Beteiligungsrechte der Bürger am kommunalen Geschehen zu institutionalisieren. Bisher gibt es bereits in sechs Bundesländern Formen einer direkten Mitbestimmung. Die Beteiligungsmöglichkeit reicht von der als Soll-Verpflichtung in nahezu jede Gemeindeordnung aufgenommenen Bürgerversammlung über die nach der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vorgesehene "Bürgerinitiative", die verlangen kann, dem Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit zur Beratung und Entscheidung vorzulegen, bis zum Bürgerentscheid. Der Autor setzt sich ausführlich mit den Regelungen in Baden-Württemberg auseinander, die ein vielfältiges System von rechtlich geregelten Beziehungen zwischen den Bürgern, der Gemeindevertretung und der Verwaltungsspitze darstellen. kr

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Politik, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeinde, Gemeindeverfassung, Bürgerbeteiligung, Beteiligungsverfahren, Beteiligungsrecht, Information, Einwirkungsrecht, Entscheidungsrecht, Bürgerversammlung

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Der Gemeinderat, Schwäbisch-Hall 22(1979)Nr.2, S.11-12, Abb.

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Politik, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeinde, Gemeindeverfassung, Bürgerbeteiligung, Beteiligungsverfahren, Beteiligungsrecht, Information, Einwirkungsrecht, Entscheidungsrecht, Bürgerversammlung

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