Auswirkungen der Gebietsreform auf das Sparkassenwesen.
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SEBI: 81/4157
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Abstract
Mit den durch die Gebietsreform angezielten Verringerungen der Selbstverwaltungskörperschaften zur Bildung größerer und leistungsfähigerer Einheiten ging die Entwicklung der Sparkassen einher. Durch den Verlust des Selbstverwaltungsrechts einer Kommune verlor ebenso die ihr zugehörige Sparkasse ihre Selbständigkeit. Da jedoch die Gebietsreformmaßnahmen der Abhängigkeit der Sparkassen von ihren Kommunen keine Rechnung trugen, kam es zu zahlreichen Gemengelagen. Innerhalb eines Gewährträgergebietes, das durch die Gebietsreform neu entstand, betrieben nun zwei oder mehrere Sparkassen ihre Geschäfte. Als häufigster Fall dieser auftretenden Gemengelagen können die Zweigstellen in gewährträgerfremdem Gebiet angesprochen werden. Die Sparkassen unterscheiden sich jedoch von den kommunalen öffentlichen Einrichtungen so deutlich, daß sie als Wirtschaftsunternehmen eigener Art in kommunaler Hand zu qualifizieren sind. st/difu
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Sparkasse, Standorttheorie, Gebietsreform
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Baden-Baden: Nomos (1981), 145 S., Kt.; Tab.; Lit.
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Sparkasse, Standorttheorie, Gebietsreform
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Die kommunale Gebietsreform; VI/3