Funktionen der Grenzwerte im Umweltrecht und Abgrenzung des Begriffes.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/4637

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DI
S

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Abstract

Aufgrund der Kompliziertheit und des Umfanges des Umweltrechts kann die Verwaltung ihren Aufgaben nur nachkommen, wenn sie anhand konkreter Grenzwerte (z.B. für zulässige Schadstoffbelastungen) schnell Entscheidungen fällen kann. Das Umweltrecht ist jedoch von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt ("Stand der Technik", "erhebliche Nachteile"). Selbst wenn Zahlenwerte vorhanden sind, kann es sich trotz der Bezeichnung als Grenzwert immer noch um einen Richt- oder Schwellenwert handeln. Ein wesentliches Merkmal der Grenzwerte ist, daß ihre Nichteinhaltung mit einer rechtlich verbindlichen Sanktion bewehrt ist. Grenzwerte können in Verwaltungsvorschriften, Rechtsverordnungen oder Gesetzen vorkommen. Während sie ursprünglich aus den sie enthaltenen Normen hervorgegangen sind, haben sie teilweise eine rechtliche Verfestigung erhalten, durch die sie wiederum als eigenständiges Instrument auf die Normen zurückwirken. lil/difu

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XI, 186 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1451