Autonomes Fahren – Ein Gesetzesentwurf führt in die Zukunft.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0340-4536

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241262-7

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ZLB: Kws 335 ZB 6808

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RE

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Abstract

Aktuell fahren keine autonomen Fahrzeuge im Regelbe­trieb auf deutschen Straßen. Autonomes Fahren ist de lege Iota momentan nur in festgelegten Bereichen oder zu For­schungszwecken Realität. Dies soll sich allerdings zeitnah ändern. So sieht ein neuer Gesetzesentwurf der Bundes­regierung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stra­ßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgeset­zes - Gesetz zum autonomen Fahren) vor, dass bis zum Jahr 2022 autonome Fahrzeuge der Stufe 4 im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren dürfen. Ziel ist es, in Deutschland innovative Technik zu etablie­ren sowie die Forschung zu fördern. Damit wird eine Reduk­tion von Verkehrsunfällen bezweckt, da die meisten Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Deutsch­land stünde im weltweiten Vergleich mit diesem Gesetz, das im gesamten nationalen Gebiet gelten soll, an der Spitze der Regelungen zum fahrerlosen Fahren im Regelbetrieb.

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Verkehr und Technik : V + T ; Organ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

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8

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283-285

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