Autonomes Fahren – Ein Gesetzesentwurf führt in die Zukunft.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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241262-7
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ZLB: Kws 335 ZB 6808
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RE
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Abstract
Aktuell fahren keine autonomen Fahrzeuge im Regelbetrieb auf deutschen Straßen. Autonomes Fahren ist de lege Iota momentan nur in festgelegten Bereichen oder zu Forschungszwecken Realität. Dies soll sich allerdings zeitnah ändern. So sieht ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren) vor, dass bis zum Jahr 2022 autonome Fahrzeuge der Stufe 4 im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren dürfen. Ziel ist es, in Deutschland innovative Technik zu etablieren sowie die Forschung zu fördern. Damit wird eine Reduktion von Verkehrsunfällen bezweckt, da die meisten Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Deutschland stünde im weltweiten Vergleich mit diesem Gesetz, das im gesamten nationalen Gebiet gelten soll, an der Spitze der Regelungen zum fahrerlosen Fahren im Regelbetrieb.
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Verkehr und Technik : V + T ; Organ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
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8
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283-285