Bedeutung und Inhalt des Vertrages über die Versorgung von Haushaltsabnehmern und sonstigen privaten Abnehmern mit Energie.
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SEBI: 78/3867-R-4
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Zusammenfassung
Zu den vordringlichen Anliegen wird in der DDR die ausreichende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Energie angesehen.Gegenstand der Arbeit sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Energieversorgungsunternehmen und ihren privaten Abnehmern.Diese Rechtsbeziehungen werden durch den sog.Energieversorgungsvertrag geregelt.Der Energieversorgungsvertrag, der sich keinem der Vertragstypen des Zivilrechts eindeutig zuordnen läßt, wird vom Autor als ein sukzessiver und andere Leistungen einheitlich zusammenfassender, gegenseitiger, auf Dauer gerichteter Vertrag eigener Art definiert.Der Vertrag muß einen Ausgleich zwischen Versorgungssicherheit, Preis und materieller Verantwortlichkeit bei Versorgungsstörungen treffen.Die staatlichen Organe können auf die Gestaltung der Versorgungsverträge durch Schaffung allgemeiner Versorgungsbedingungen Einfluß nehmen. wd/difu
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Energieversorgungsunternehmen, Energievertrag, Energieabnehmer, Energieversorgung, Wirtschaftsplanung
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Leipzig: (1970), ca. 300 S., Lit.(jur.Diss.; Leipzig 1970)
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Energieversorgungsunternehmen, Energievertrag, Energieabnehmer, Energieversorgung, Wirtschaftsplanung