Die Bundesauftragsverwaltung als Verwaltungsform. Untersuchungen zur auftragsweisen Fernstraßenverwaltung.

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SEBI: 74/5079

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Abstract

Das in Art. 85 Grundgesetz verankerte Institut der Bundesauftragsverwaltung ist eine Verwaltungsform zur Erfüllung von Bundesaufgaben, bei der die Sachkompetenz beim Bund verblieben ist, während die Wahrnehmungskompetenz den Ländern übertragen wurde.Die Sachkompetenz äußert sich in der internen Weisungsgewalt gegenüber den obersten Landesbehörden, der Kostentragung in den Sachausgaben und dem Eigentum am verwalteten Vermögen.Die Wahrnehmungskompetenz manifestiert sich im Handeln im eigenen Namen und in der Kostentragung für die persönlichen und sachlichen Verwaltungsausgaben.Wichtiges Beispiel für die Bundesauftragsverwaltung ist die Verwaltung der Bundesfernstraßen.Nach Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz verwalten die Länder und die Selbstverwaltungskörperschaften die Fernstraßen im Auftrage des Bundes, wobei die Selbstverwaltungskörperschaften in einem Unterauftragsverhältnis zu den Ländern stehen.

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Verwaltungskompetenz, Bundesauftragsverwaltung, Bundesfernstraßenverwaltung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verkehr, Recht, Verwaltung

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Bonn: Kirschbaum (1974), 149 S., Kt.; Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg o.J.)

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Verwaltungskompetenz, Bundesauftragsverwaltung, Bundesfernstraßenverwaltung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verkehr, Recht, Verwaltung

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Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Straßenverwaltung"; 9