Rechtsschutz im Wirkfeld von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm nach der Wasserrahmenrichtlinie. Rechtsfolgen und Justibialität der "Pläne 2009".

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Mit der Verpflichtung, ein Maßnahmenprogramm und einen Bewirtschaftungsplan für jede Flussgebietseinheit zu erstellen, gibt die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union (EU) den Mitgliedstaaten verbindlich den Weg zur Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele vor. Die Maßnahmenprogramme müssen spätestens bis 22.12.2009 in Kraft gesetzt und danach spätestens bis 22.12.2012 in die Praxis umgesetzt werden. Die damit befassten Akteure sind vor große Herausforderungen im Hinblick auf die Aggregation von Daten, deren Bewertung und sowie die Formulierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmenbündeln gestellt. Doch der Vollzug der WRRL ist konfliktträchtig. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und wie in der Konstellation des Rechtsschutzes gegen die WRRL Bewirtschaftungsplan und/oder Maßnahmenprogramm im Rahmen einer Normenkontrolle auf den gerichtlichen Prüfstand gestellt werden können. Vor diesem Hintergrund wirft der Beitrag ein Schlaglicht auf die zu erwartenden Rechtsschutzkonstellationen und zeigt die hierbei zu beachtenden verwaltungsprozessrechtlichen Grundsätze auf. Dabei liegt der Schwerpunkt der Untersuchung bei den neuen wasserwirtschaftlichen Plänen.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 9

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S. 393-401

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