BVerwG, Urteil vom 4.7.1980 - 4 C 101.77.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Ein Vorhaben, das sich - in jeder Hinsicht - innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält fügt sich gleichwohl seiner Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG 1976 dann nicht ein, wenn es die gebotene Rücksichtnahme insbesondere auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt. Ein Schweinemastbetrieb ohne eigene Futtergrundlage fällt nicht unter den Begriff der Landwirtschaft im Sinne des § 146 BBauG 1976. Merkmal ist die unmittelbare Bodenertragsnutzung, die nur bei der Berufsimkerei und Berufsfischerei nicht geprüft werden muss. bm

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 34, Paragraph 146, Innenbereich, Einfügung, Rücksichtnahme, Umgebung, Landwirtschaft, Begriff, Rechtsprechung, Baugenehmigung, Bauliche Nutzung, Baunutzungsverordnung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Bayerische Verwaltungsblätter, München 112(1981)Nr.4, S.119-122

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 34, Paragraph 146, Innenbereich, Einfügung, Rücksichtnahme, Umgebung, Landwirtschaft, Begriff, Rechtsprechung, Baugenehmigung, Bauliche Nutzung, Baunutzungsverordnung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries