BBauG § 9a VIII, §§ 34, 36 I l. Folgekostenvertrag bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. BVerwG, Beschluß vom 25.11.1980 - 4 B 140/80, München.
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1982
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung des Einvernehmens steht bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nicht im Ermessen der Gemeinde. Dementsprechend steht auch die dieser Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeordnete Entscheidung nach § 36 I l BBauG nicht im Ermessen der Gemeinde. Bei Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich darf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vom Abschluss eines Folgekostenvertrages allenfalls dann abhängig gemacht werden, wenn ein Anspruch auf die Genehmigung des Vorhabens deshalb nicht besteht, weil ihm eine nach § 9a VIII BBauG ergangene Satzung entgegengehalten werden kann. -y-
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.32, S.1747-1748, Lit.