Perspektiven der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland und Europa - Konsequenzen für die sozialen Sicherungssysteme. Vortrag bei der Sachverständigenanhörung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, 4. Juli 2000.

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DE

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Bielefeld

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ZLB: 2002/3090-4

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GU

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Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 4. Juli 2000 mehrere Verfassungsbeschwerden zur Pflegeversicherung. In der Argumentation der Beschwerdeführer spielten auch demographische Argumente eine Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 3.4.01 festgestellt, dass die Pflegeversicherung der Verfassung widerspricht. Bei einem gleichen Beitragssatz für Kinderlose und Menschen mit Kindern würden Kinderlose in verfassungswidriger Weise begünstigt, weil diese nur den Geldbeitrag, nicht aber den generativen Betrag in Form der Erziehung künftiger Beitragszahler leisten, aber die gleichen Ansprüche auf Versorgung erwerben. Ohne den generativen Beitrag sind nicht nur die Pflegeversicherung funktionsunfähig, sondern auch alle anderen Zweige des sozialen Sicherungssystems, die auf dem Umlageverfahren beruhen. Das Urteil betrifft nicht nur die Pflegeversicherung, für die es zunächst erging. Es fordert die Politik auch auf, die anderen Zweige der Sozialversicherung zu überprüfen. Das Gericht hat der Politik aufgegeben, das soziale Sicherungssystem bis zum 31.12.04 mit der Verfassung in Einklang zu bringen. sg/difu

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33 S.

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