Gesetze eröffnen neue Möglichkeiten. Berücksichtigung erneuerbarer Energien im Bauplanungsrecht.
Winkler & Stenzel
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Datum
2009
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Herausgeber
Winkler & Stenzel
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Burgwedel
Sprache
ISSN
1437-417X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Einsatz erneuerbarer Energien hat unter energie- und umweltpolitischen Gründen einen hohen Stellenwert. Dies gilt gleichermaßen unter Gesichtspunkten der Versorgungssicherheit wie der Klimaschutzpolitik. Ausdruck dieser Politik ist die Gesetzgebung aus jüngerer Zeit, die auf eine erhebliche Ausweitung des Einsatzes erneuerbarer Energien zielt und insbesondere das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) betrifft. Der Bau von Anlagen für erneuerbare Energien setzt ihre bauplanungsrechtliche Zulässigkeit voraus. Hier sind auch die Städte und Gemeinden gefragt, denen aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Bauleitplanung die planungsrechtliche Absicherung dieser Anlagen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) obliegt. In dem Beitrag werden die wichtigsten Aufgaben und Fragen behandelt, die sich bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Anlagen erneuerbarer Energien aus den Fachgesetzen ergeben. Zunächst wird auf die Anforderungen des EEWärmeG eingegangen. Anschließend werden die Vergütungsregelungen bei Anlagen der solaren Strahlungsenergie nach dem EEG dargestellt, die sich in unterschiedlicher Weise auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und die Entwicklung von Städten und Gemeinden auswirken. Abschließend wird das Repowering von Windenergieanlagen behandelt, das zumeist zusätzliche und erneute planerische Aktivitäten auf der Ebene der Bauleitplanung erfordert.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt und Gemeinde interaktiv
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 487-489