Vorranggebiete der Raumordnung - Perspektiven für die Geographie.
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SEBI: Zs 1582
BBR: Z 199
IRB: Z 970
IFL: I 229
BBR: Z 199
IRB: Z 970
IFL: I 229
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Zusammenfassung
Abgesehen von der Erläuterung der begrifflichen Inhalte wird die konzeptionelle Bedeutung von Vorranggebieten im Rahmen des raumordnungspolitischen, speziell nordrhein-westfälischen Instrumentariums eröertert. Der Landesentwicklungsplan 1976 weist den Räumen zwischen den Entwicklungsachsen erstmals bestimmte, überregionale Funktionen zu. Das Konzept führt somit zur flächendeckenden Raumordnung. Angesichts der engen funktionalen Wechselbeziehungen komplementären Charakters zwischen den Ballungsgebieten und ländlichen Gebieten Nordrhein-Westfalens erhofft man sich hierdurch im Rahmen der räumlich-funktionalen Arbeitsteilung eine bessere Sicherung, schonendere Beanspruchung und optimale Gestaltung der Freiräume. Die Vorranggebiete werden in Gebietsentwicklungs- und Bauleitpläne integriert und weiter differenziert, womit - eine rechtliche Verankerung vorausgesetzt - ihre Chance der politischen Durchsetzbarkeit steigt. Letztere scheint zumindest für Vorranggebiete für die Erholung und Wasserversorgung gesichert. - Die Gefahren der räumlich-funktionalen Arbeitsteilung werden vor allem in einer Alibifunktion für den Beginn einer passiven Sanierung der peripheren Gebiete und in der Begünstigung von Monostrukturen gesehen.
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Schlagwörter
Vorranggebiet, Raumordnungspolitik, Landesentwicklungsplanung, Landesplanungsprogramm, Abgrenzung
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Die Erde, Berlin 107 (1976), 2/3, S. 253-260, Tab.; Lit.; Zus., engl.
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Vorranggebiet, Raumordnungspolitik, Landesentwicklungsplanung, Landesplanungsprogramm, Abgrenzung