Welche normativen Anforderungen stellt der Verfassungsgrundsatz des demokratischen Rechtsstaates an die planende staatliche Tätigkeit? Dargest. am Beisp. der Entwicklungsplanung. Gutachten Teil B für den 50. . Juristentag.

Ossenbuehl, Fritz
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1974

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SEBI: Zs 203-50,1,B
BBR: B 7014

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Zusammenfassung

Vorliegendes Gutachten beschäftigt sich mit folgenden Problemkreisen der Planung Begriff und Typologie insbesondere der Entwicklungsplanung, Stellung der Planung im Grundgesetz (Quasi-Monopol der Regierung), und möglicher Verfassungswandel, Sinn einer Beteiligung der Bürger am Planungsprozeß, rechtsstaatliche Aspekte der Planung und Erörterung der Relation von Planung und Freiheit sowie des Rechtsschutzes des Bürgers gegenüber der staatlichen Planung. Hingegen bleiben Fragen der Kooperation zwischen Bund und Ländern im staatlichen Planungsbereich sowie Probleme der kommunalen Selbstverwaltung unberücksichtigt.-107/4/75

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München, Beck (1974) 205 S., Lit.

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Verhandlungen des deutschen Geographentages; 1

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