Kompetenzverschiebungen im Bereich der Exekutive im Rahmen der Notstandsverfassung.

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SEBI: 79/1700

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Insgesamt hat die Notstandsgesetzgebung 28 Verfassungsartikel eingefügt, geändert oder gestrichen; die einfachen Notstandsgesetze der Jahre 1965 und 1968 enthalten 300, z.T. außerordentlich umfangreiche Paragraphen. Dieses Volumen und auch die komplizierte Gesetzestechnik hatten eine Beschränkung dieser Untersuchung zur Folge. Grundlage und Ausgangspunkt der Überlegung bilden die grundgesetzlichen Notstandsvorschriften, soweit sie die Stellung der vollziehenden Gewalt regeln. Die Arbeit befaßt sich also nur mit den rechtlichen Beziehungen der Exekutivorgane untereinander während einer Notstandslage. Untersucht werden die gerade im Verhältnis von Bundes- und Landesexekutive auftretenden besonderen Kompetenzverschiebungen im inneren Notstand, im Spannungsfall und im Verteidigungsfall. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die exekutivischen Kompetenzregelungen frei von Widersprüchen sind und damit ihren Normzweck erfüllen können. Bedenklich ist jedoch die Konzentration von Kompetenzen bei den Organen derBundesexekutive wegen der Gefahr des Machtmißbrauchs. Darüberhinaus wird die bundesstaatliche Ordnung in weiten Teilen suspendiert. Hinweise auf normative Korrekturen der Regelungen beenden die Arbeit. eb/difu

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Notstandsgesetz, Notstandsverfassung, Verteidigung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsorganisation

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Bochum: (1979), 272 S., Lit.

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Notstandsgesetz, Notstandsverfassung, Verteidigung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsorganisation

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