Investitionsschutz im internationalen Luftverkehr.
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DE
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Bonn
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ZLB: 2001/2716
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DI
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Abstract
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der kommerziellen Nutzung des Luftraums sowie die Untersuchung, ob für Luftfahrtgesellschaften, die am grenzüberschreitenden Luftverkehr teilnehmen, soweit sie nicht den Schutz der jeweiligen bilateralen Luftverkehrsabkommen genießen, ein äquivalenter Schutz durch Investitionsschutzabkommen besteht. Sofern Verkehrsrechte als Vermögenspositionen der Luftfahrtgesellschaften anzusehen und darüber hinaus vom Schutzbereich bilateraler Investitionsschutzabkommen umfasst sein sollten, wird geprüft, ob diese Rechte im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland auch "deckungsfähig" sind. Zunächst wird der Rechtsrahmen für Investitionen im Luftverkehr beschrieben und auf die Schutzmechanismen im Investitionsrecht eingegangen. Die bestehende Regulierung im internationalen Zivilluftverkehr, insbesondere die Vergabe von Verkehrsrechten, wird im zweiten Teil aufgezeigt. Im dritten Teil wird auf die kommerzielle Nutzung des Luftraums eingegangen. Hierzu wird der Inhalt bilateraler Luftverkehrsabkommen, insbesondere der Austausch von Verkehrsrechten aufgezeigt. Die kommerziellen Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Luftfahrtgesellschaften bieten Anhaltspunkte für den wirtschaftlichen Wert einzelner Verkehrsrechte, Strecken und Frequenzen. Wer Inhaber von Verkehrsrechten und Genehmigungen zur Durchführung internationaler Flüge ist, wird im vierten Teil dargestellt. Im fünften Teil wird die Liberalisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Luftverkehr behandelt. Vor dem Hintergrund zunehmender Privatisierung vieler bislang staatlicher Luftfahrtgesellschaften sowie der fortschreitenden Lockerung von Zulassungsbeschränkungen für diese Gesellschaften gewinnt die Frage nach einer Absicherung ihrer im Ausland getätigten Investitionen an Bedeutung. Im sechsten Teil wird untersucht, ob Rechte, die im Rahmen des internationalen gewerblichen Luftverkehrs privaten ausländischen Luftfahrtgesellschaften gewährt werden, als "Investitionen" von bilateralen Investitionsschutzverträgen umfasst sein können. goj/difu
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XVII, 196 S.