Die Einführung und Erhebung neuer Steuern aufgrund des kommunalen Steuerfindungsrechts.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 92/1284

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Aus den in Art. 28 und 105 Grundgesetz niedergelegten Grundsätzen der Selbstverwaltung sowie der Steuer- und Finanzhoheit der Städte und Gemeinden geht deren Berechtigung hervor, durch Steuern Einnahmen zu erzielen.Dazu zählt insbesondere die Kompetenz, neue Steuern zu erfinden und einzuführen.Der Autor setzt sich zunächst mit dem Begriff des Steuererfindungsrechts und seiner Funktion zur Einnahmeerhöhung in den Kommunen auseinander.Die inhaltliche Ausgestaltung dieses Steuererfindungsrechts wird an bundes- und landesverfassungsrechtlichen Regelungen ausgeführt sowie auf einfachgesetzliches Landesrecht bezogen.Der letzte Teil faßt damit zusammenhängende Probleme an Beispielen verschiedener Steuertypen zusammen (wie zum Beispiel Bürger- bzw.Einwohnersteuer, Zweitwohnungsteuer, Bodenwertzuwachssteuer, Steuer wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse, Getränkeverpackungsteuer, Steuer auf Spielapparate usw.). anj/difu

Description

Keywords

Steuerfindungsrecht, Steuerrecht, Gemeindesteuer, Landesrecht, Bürgersteuer, Zweitwohnung, Bodenwertzuwachs, Spielautomat, Getränkeverpackung, Versteuerung, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Steuer, Staat/Verwaltung, Finanzen

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Köln: Kohlhammer (1992), XII, 208 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1991)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Steuerfindungsrecht, Steuerrecht, Gemeindesteuer, Landesrecht, Bürgersteuer, Zweitwohnung, Bodenwertzuwachs, Spielautomat, Getränkeverpackung, Versteuerung, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Steuer, Staat/Verwaltung, Finanzen

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 63