Die Risiken für das Grundwasser durch Geothermieanlagen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Vorgaben der Umwelt- und Energiepolitik sowie die steigenden Energiepreise sind gegenwärtig starke Argumente, durch Geothermieanlagen Wärme aus der Erde zur Heizung von Gebäuden und zur Wassererwärmung zu gewinnen. Bei der Nutzung der "Oberflächennahen Geothermie" mittels Erdwärmesonde handelt es sich um geschlossene Systeme mit einigen 10 Metern Tiefe bis maximal 400 Meter Tiefe. Durchschnittlich liegen die Sondenlängen bei knapp unter 100 Metern. Die Befürwortung von Geothermieanlagen ist groß, doch gibt es auch kritische Stimmen. Insbesondere Wasserwerke warnen vor möglichen Risiken, die sich aus dem Betrieb einer Geothermieanlage für das Grundwasser ergeben können. Denn selbst wenn die wasserrechtliche Haftung des Eigentümers einer Geothermieanlage streng ist, tragen die Wasserwerke doch immer dann das Risiko aus dem belasteten und nicht mehr verkäuflichen Trinkwasser, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist. Vor diesem Hintergrund geht es in dem Beitrag nach einem einführenden Kapitel über geologische Vorgaben und geotechnische/hydrogeologische Risiken beim Einbau von Geothermieanlagen um die Haftung des Eigentümers nach Paragraph 89 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) gegenüber einem Wasserbenutzer wie beispielsweise einem Wasserwerk. Außerdem wird auf das Risiko der Verjährung eingegangen sowie auf den Versicherungsschutz des Eigentümers im Rahmen einer Haftpflichtversicherung, die Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) ausschließt. Da es sich bei einer Anlage zur Nutzung der Erdwärme um eine Anlage mit hohem Gefährdungspotenzial für das Grundwasser handelt, hilft hier nur eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung. Im Vorfeld besteht sowohl für den privaten wie den öffentlichen Bauherren die Möglichkeit der Risikominimierung durch interdiszisplinäre Planung und Überwachung eines Geothermieprojekts sowie eine arbeitsteilige Dokumentation, die eindeutig belegt, wer welche Arbeitsschritte verantwortlich geplant, durchgeführt und dokumentiert hat, um im Schadensfall feststellen zukönnen, wer für Fehler und deren Folgen verantwortlich gemacht werden kann.
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Die Gemeinde
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Nr. 19
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S. 782-785