Kollektiv- und Individualinteressen im Gesundheitswesen.
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DE
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Berlin
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0949-0752
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ZLB: 97/4123-4
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Abstract
Der Hippokratische Eid machte lange Zeit eine institutionalisierte Medizinethik unnötig. Zu den neuen Problemen, die eine systematische Durchdringung bestimmter Sachverhalte notwendig machten, zählen Fragen nach Anfang und Ende des Lebens oder der Zumutbarkeit belastender Behandlungen. Neben die Leben- und Todethik trat bald die Allokationsethik die Fragender Verteilung knapper materieller Ressourcen z.B. bei der Intensiv- und Transplantationsmedizin betrifft. Es ist nicht anzunehmen, daß die in Zeiten des materiellen Überflusses entstandenen Normen gültig bleiben können. Im Rechts- oder Bildungssystem besteht ein weitgehendes Gleichgewicht zwischen Kollektiv- und Individualinteressen. Da es bei der medizinischen Versorgung eine Einheit von Handlung und Haftung nicht gibt, konnten die auf eine Nutzenmaximierung zielenden Individualinteressen in einem Maße durchschlagen, daß nun unter veränderten Rahmenbedingungen andere, kollektive Interessen Schaden nehmen können. Solange utilitaristische Gesichtspunkte maßgeblich sind, kann die Verteilung von Gesundheitsgütern z.B. unter expliziter Beachtung des Grenznutzens erfolgen, was den Individualinteressen zuwiderläuft. eh/difu
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13 S.
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Veröffentlichungsreihe des Berliner Zentrums Public Health; 3/97