Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Hier - Bildung von Abrechnungsbereichen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für die einzelne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden. Für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Erschließungsaufwand insgesamt ermittelt werden. Künftig werden aber in einem einheitlichen Abrechnungsgebiet, in dem Grünanlagen, Kinderspielplätze und Immissionsschutzeinrichtungen hergestellt werden, sehr unterschiedliche Abrechnungsgebiete für die einzelnen Einrichtungen gebildet werden müssen. Der Verwaltungsaufwand für die Gemeinden wird erheblich zunehmen. (rh)

Description

Keywords

Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, Grünfläche, Kinderspielplatz, Recht, Bundesbaugesetz

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 34(1985), Nr.11, S.243-247, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, Grünfläche, Kinderspielplatz, Recht, Bundesbaugesetz

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries