Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Hier - Bildung von Abrechnungsbereichen.
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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866
BBR: Z 281
IRB: Z 866
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Abstract
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für die einzelne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden. Für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Erschließungsaufwand insgesamt ermittelt werden. Künftig werden aber in einem einheitlichen Abrechnungsgebiet, in dem Grünanlagen, Kinderspielplätze und Immissionsschutzeinrichtungen hergestellt werden, sehr unterschiedliche Abrechnungsgebiete für die einzelnen Einrichtungen gebildet werden müssen. Der Verwaltungsaufwand für die Gemeinden wird erheblich zunehmen. (rh)
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Keywords
Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, Grünfläche, Kinderspielplatz, Recht, Bundesbaugesetz
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 34(1985), Nr.11, S.243-247, Lit.
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Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, Grünfläche, Kinderspielplatz, Recht, Bundesbaugesetz