Zur Flexibilisierung des Systems bergrechtlicher Zulassungen.
Heymanns
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Heymanns
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DE
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Köln
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0012-1363
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5471-9
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ZLB: R 620 ZB 7120
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RE
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Abstract
Das Bundesberggesetz sieht für die Zulassung von Bergwerksbetrieben ein differenziertes Betriebsplansystem vor: Im Zentrum steht der Hauptbetriebsplan, der durch fakultative oder obligatorische Rahmenbetriebspläne, Sonderbetriebspläne und Abschlussbetriebspläne ergänzt wird. Das Zulassungsrecht des BBergG hat sich bewährt. Gleichwohl ist es sinnvoll, einen flexibleren Einsatz verschiedener Betriebsplanarten zu erlauben, um den Bergwerksunternehmen und den Bergbehörden Möglichkeiten einzuräumen, durch Zusammenführung von Zulassungsebenen die Zulassung bergbaulicher Vorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zusätzliche Beschleunigungs- und Vereinfachungseffekte könnten durch Modifizierungen bei den Laufzeiten der Betriebspläne, durch vereinfachte Änderungsmöglichkeiten und durch veränderte Regelungen zur Zulassung des vorzeitigen Beginns erreicht werden.
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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
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3
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137-142