Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Deutsche Liga für das Kind
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Deutsche Liga für das Kind

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DE

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Berlin

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1435-4705

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Abstract

Um die Jahrtausendwende führten wir in einer ostdeutschen und einer westdeutschen Klinik eine Untersuchung zu Partizipation und Informationsrechten von Kindern und Jugendlichen in der kinder- und jugendpsychiatrischen/-psychotherapeutischen Behandlung durch. Ein achtjähriges Mädchen formulierte in ihren eigenen Worten die Inhalte, die in den Artikeln 12 und 13 UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind: Nämlich, dass Kinder Gelegenheit haben müssen, sich eine eigene Meinung bilden zu können und ihre Ansichten angemessen berücksichtigt werden müssen, sowie die Informationsfreiheit: "Man kann ja nicht so einfach über ein Lebewesen hinweg entscheiden, ob nun Kind oder Jugendlicher, es muss ja wenigstens gefragt werden, auch wenn man nicht akzeptiert wird."

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Frühe Kindheit

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Nr. 2

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S. 14-21

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