Die Genehmigung umweltrelevanter Vorhaben in parallelen und konzentrierten Verfahren.
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1987
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SEBI: 88/1137
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Umweltrelevante Vorhaben (wie z. B. der Bau eines Kraftwerks) berühren regelmäßig verschiedene Rechtsgebiete (z. B. Bau-, Wasser-, Atomrecht, Immissions- und Naturschutzrecht). Dementsprechend greifen oft mehrere Genehmigungsvorbehalte nebeneinander ein. Entweder müssen dann mehrere Genehmigungsverfahren "parallel" durchgeführt werden, oder es greift eine Konzentrationsvorschrift ein, welche die einzelnen Verfahren zu einem "konzentrierten" Genehmigungsverfahren zusammenfaßt (wie z. B. Pargr. 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes). Einzelne parallele Verfahren erfassen jeweils nur bestimmte Teilanlagen oder Teilaspekte eines Vorhabens. Nur wenn alle parallel erforderlichen Genehmigungen vorliegen, kann das gesamte Vorhaben verwirklicht werden. Demgegenüber hat ein konzentriertes Verfahren im Idealfall von vornherein das gesamte Vorhaben zum Gegenstand. Die bestehenden Konzentrationsvorschriften führen in der Praxis allerdings nur selten zu einer vollständigen Konzentration, bei der für ein einheitliches Gesamtvorhaben nur noch eine Genehmigung von einer Behörde erteilt wird, vielmehr bleiben die Konzentrationswirkungen in fachlicher und räumlich-gegenständlicher Hinsicht begrenzt. chb/difu
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Berlin: Duncker und Humblot (1987), 328 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1985/86)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum Umweltrecht; 6