Maßnahmenplan zur langfristigen Einhaltung der Immissionsschutzgrenzwerte der 22. BImSchV in der Stadt Aschaffenburg.

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Die Stadt Aschaffenburg hat sich mit Stadtratsbeschluss vom 08.12.04 dazu entschlossen, im Vorfeld auf freiwilliger Basis einen "Maßnahmenplan" in Anlehnung an einen "Luftreinhalteplan" nach § 47 BImSchG zu erstellen, um frühzeitig auf mögliche Grenzwertüberschreitungen reagieren zu können. In dem Verfahren der Planaufstellung wurden durch die Stadt Aschaffenburg insbesondere die verkehrlichen und gewerblichen Eingangsdaten der Ausbreitungsberechnung einer genauen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls korrigiert. Um die Schadstoffbelastungen in den betroffenen Straßenabschnitten bis zur vollständigen Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes zu vermindern, wurden verschiedene Maßnahmen auf deren Effektivität und rechtliche Durchführbarkeit hin überprüft. Als Maßnahmen beschlossen wurden eine Sperrung für schwere Nutzfahrzeuge für Teilabschnitte und die Einführung von Tempo 30 in den belasteten Straßenabschnitten nach vorhergehender Messung der tatsächlich gefahrenen Verkehrsgeschwindigkeit. Das Verfahren zurAufstellung des Maßnahmenplans zeigte rechtliche und praktische Grenzen des Verwaltungshandelns auf, eine weitere Maßnahme für die Zukunft ist daher die Einrichtung eines Projektbeirates "Luftqualität" in der Stadt Aschaffenburg. Der Maßnahmenplan wurde in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Aschaffenburg, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Regierung von Unterfranken erstellt. difu

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60 S., Anl.

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