Wohnungseigentum nach dänischem Recht. Eine vergleichende Darstellung

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SEBI: 76/4460

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Zusammenfassung

Der Untersuchung vorangestellt ist ein Überblick über die wesentlichen Wohnungsrechtsinstitute der übrigen skandinavischen Länder. Das ''Wohnungseigentum'' hat 1966 Eingang in das dänische Recht gefunden. Ähnliche Rechtspositionen bestanden schon vorher. Das Rechtsinstitut Wohnungseigentum in Dänemark zeigt in der Anlage viele Übereinstimmungen zum deutschen Wohnungseigentum in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Auffallend ist die Unkompliziertheit der Regelungen und der sich daraus ergebenden reibungslosen Abläufe. Die Methodik und das Verfahren im dänischen Recht weichen jedoch erheblich von der deutschen ab. Die Andersartigkeit resultiert aus den rechtshistorischen Gegebenheiten, aber auch aus dem dänischen Hang zur Praktikabilität. Die daraus folgenden Besonderheiten prägen nicht nur das dänische Wohnungseigentumsgesetz, sondern auch das über 40 Jahre ältere Grundbuchgesetz.

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Schlagwörter

Wohnungseigentum, Zivilrecht, Wohnungswesen, Rechtsvergleichung, Baurecht, Recht, Verwaltung

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Kiel: (1975), 397 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Kiel 1975)

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Wohnungseigentum, Zivilrecht, Wohnungswesen, Rechtsvergleichung, Baurecht, Recht, Verwaltung

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