Zum Begriff des wesentlichen Wettbewerbs im Sinne des Oligopoltatbestandes unter besonderer Berücksichtigung des Preisparameters.
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SEBI: 85/4129
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DI
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Abstract
Die heutige Wirtschaft wird zunehmend von großen Unternehmern bzw. Konzernen beherrscht, die insgesamt eine oligopole Stellung auf dem Markt einnehmen. Sie verfügen dadurch über Machtpositionen, die es ihnen erlauben, maßgeblich auf Angebot und Nachfrage und damit auch auf den Preis von Produkten Einfluß zu nehmen. Welche Position der Kartellgesetzgeber, die Kartellrechtswissenschaft und die Rechtsanwendungsorgane (z.B. Bundeskartellamt, Bundesgerichtshof) in dieser Marktsituation einnehmen, ist Gegenstand der Arbeit. Die Untersuchung bezieht sich dabei im wesentlichen auf den § 22 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), der Regelungen über die Mißbrauchsaufsicht enthält, und den § 24 GWB, der die Fusionskontrolle vorsieht. Der "wesentliche Wettbewerb" im Rahmen des Oligopoltatbestandes (§ 22 Abs. 2 GWB) bildet den Maßstab für die Feststellung eines marktbeherrschenden Wettbewerbs von zwei oder mehr Unternehmen, wobei der Autor die Auffassung vertritt, daß ein "Fehlen wesentlichen Wettbewerbs" erst dann zu bejahen ist, wenn die Unternehmen außer der Preis- auch die Qualitäts-, Nebenleistungs- und Werbekonkurrenz ganz oder teilweise tabuisieren und sich damit auf alle Aktionsparameter beziehen. kp/difu
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Wettbewerb, Oligopol, Preis, Kartellrecht, Arzneimittel, Mineralöl, Wirtschaftsrecht, Industrie, Wirtschaftspolitik, Recht, Wirtschaft
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Münster: (1984), XLII, 345 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1984)
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Wettbewerb, Oligopol, Preis, Kartellrecht, Arzneimittel, Mineralöl, Wirtschaftsrecht, Industrie, Wirtschaftspolitik, Recht, Wirtschaft