Die Mitbestimmung des Betriebsrates beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dargestellt am Beispiel der Einführung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

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Hamburg

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ZLB: 2001/3186

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DI

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Abstract

Seit Beginn der Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts kommt der Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland große Bedeutung zu. In den meisten Betrieben spielt die Tätigkeit an und mit Bildschirmgeräten eine große Rolle. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei deren Einführung und der Gestaltung der Arbeitsplätze ist sehr umstritten. Im Mittelpunkt der Studie steht die Rechtslage und der Meinungsstand von Literatur und Rechtsprechung zur Bildschirmarbeit. Das Prinzip der Beteiligung des Betriebsrats an einer gemeinsamen Betriebspolitik hat sich grundsätzlich bewährt, allerdings ist es im Interesse der Rechtssicherheit unerlässlich, dass dies in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage erfolgt. Der Autor erörtert den Einfluss des europäischen Arbeitsschutzrechts auf das deutsche Recht bevor durch Modifizierung des EWG-Vertrags 1986 eine europaweit einheitliche Arbeitsschutzpolitik in Kraft trat. Die skandinavischen Länder gelten als Vorreiter von Arbeitsumweltgesetzen und haben die Arbeitsschutzpolitik in Europa nachhaltig beeinflusst. kirs/difu

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XVIII, 211 S.

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse; 8