Denkmalschutz und gemeindliche Selbstverwaltung.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1980
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1023
SEBI: Zs 2552
BBR: Z 384
SEBI: Zs 2552
BBR: Z 384
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Stadterhaltung, soweit sie im Kompetenzbereich der Denkmalpflege liegt, sollte nicht in den Kompetenzbereich der Behörden überführt werden. Verfahren der Unterschutzstellung von Denkmälern. Unterschiedliche Lage in den einzelnen Bundesländern (Denkmalschutzgesetz) über Rechtswirkung der Verzeichnisse (Denkmallisten). Die Frage der Erhaltung staatlich definierter örtlicher Denkmalzonen tritt im Rahmen der gemeindlichen Planung häufig in Konflikt mit Denkmalbehörden der Denkmalpflege. Die Bauaufsichtsbehörden. Der kommunalrechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Änderung der bisherigen Organisation abzulehnen sei (Verfahrensregelung). IRPUD
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Die alte Stadt, Stuttgart 6(1979)Nr.4, S.377-388, Lit.