Evakuierungsplanung im Katastrophenschutz. Katastrophenschutz in Bayern.
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1980
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IRB: Z 956
SEBI: Zs 446-6
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Zusammenfassung
Innerhalb der Katastrophenschutzplanung auf der Grundlage des Bayerischen Gesetzes über den Katastrophenschutz(BayKSG) spielt die Evakuierungsplanung eine bedeutende Rolle. Evakuierungspläne werden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen, sog. gefährliche Anlagen im Sinne des Bundeskommissionsschutzgesetzes und für Ueberschwemmungsgebiete angelegt. Nach Festlegung der Evakuierungsgrundlagen sind Maßnahmen für die Alarmierung und Verlegung der Bevölkerung sowie für die Aufnahme der Evakuierten zu treffen. Anordnungen sind nach dem Maßnahmenkatalog der Evakuierungsrichtlinien zu treffen. hg
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Der bayerische Bürgermeister, München 33/63(1980)Nr.4, S.16-17