Zuordnung eines Grundstücks zum Außenbereich, wenn es von zusammenhängender Bebauung umgeben ist. Überschreitung des in der Nachbarschaft verwendeten Maßes der baulichen Nutzung. Zulässigkeit der baulichen Erweiterung eines Gewerbebetriebs im Außenbereich, wenn sie eine Expansion des Betriebs ermöglicht. BVG, Urteil vom 22.6.1990 - 4 C 6.87 - Bayerischer VGH.

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Zusammenfassung

Die Kläger begehren einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Abbundhalle auf ihrem Betriebsgrundstück, das mit Wohngebäude und Werkhalle bebaut ist. Das Grundstück liegt am Ortsrand, ist aber teilweise von gewerblicher und Wohnbebauung umgeben. Der Antrag auf Erweiterung wurde vom Landratsamt abgelehnt, weil das Grundstück in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liege. Widerspruch, Klage zum VG und zum BayVGH blieben erfolglos, das BVG verwies zurück. In den Leitsätzen ist ausgeführt, daß ein Grundstück nicht schon deshalb zu einem Bebauungszusammenhang gehört, weil es von einer zusammenhängenden Bebauung umgeben ist. In der Überschreitung des in der Nachbarschaft verwirklichten Maßes der baulichen Nutzung durch ein Vorhaben im Außenbereich liegt regelmäßig keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne von § 35 III BauGB. Die bauliche Erweiterung eines Gewerbebetriebs im Außenbereich ist nicht schon dann planungsrechtlich unzulässig, wenn sie eine Expansion des Betriebes ermöglicht.Öffentliche Belange werden nur beeinträchtigt, wenn von der Erweiterung konkrete nachteilige Wirkungen auf die Umgebung ausgehen. (wb)

Beschreibung

Schlagwörter

Innenbereich, Außenbereich, Gewerbebetrieb, Bauvolumen, Bauliche Nutzung, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Abgrenzung, Abgrenzungskriterium, Betriebserweiterung, Rücksichtnahme, BVerwG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung

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In: Baurecht, 21(1990), Nr.6, S.689-694

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Innenbereich, Außenbereich, Gewerbebetrieb, Bauvolumen, Bauliche Nutzung, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Abgrenzung, Abgrenzungskriterium, Betriebserweiterung, Rücksichtnahme, BVerwG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung

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