Fachplanung und materielle Präklusion.

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DE

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Göttingen

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ZLB: 2004/3321

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DI

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Abstract

Elementarer Bestandteil der Fachplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess. Die einschlägigen Verfahrensbestimmungen geben Betroffenen, Behörden, Naturschutzvereinen etc. Gelegenheit, ihre Interessen in den Zulassungsverfahren für fachplanerische Vorhaben ins rechte Licht zu rücken. Strenge Regeln können die verfahrensrechtliche Wohltat eines Mitwirkungsrechts allerdings sehr schnell in eine unangenehme Mitwirkungslast der Verfahrensbeteiligten verwandeln. Ursache dafür sind Bestimmungen des Fachplanungsrechts, die die verspätete Ausübung des Beteiligungsrechts mit einem "materiellen Ausschluss" bedrohen. Die Arbeit befasst sich unter anderem mit der historischen Entstehungsgeschichte und den rechtlichen Hintergründen dieser Präklusionsregelungen und analysiert ihr Spannungsverhältnis zum Europarecht. difu

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342 S.

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Planungsrecht; 9