Die HOAI im Klammergriff der EU. Bewertung der Standpunkte im Vertragsverletzungsverfahren.

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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Abstract

Die EU-Kommission setzt das am 18.6.2015 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren (VVV) fort. Am 25.2.2016 hat die Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Die Argumentation geht dahin, dass feste Honorarsätze, wie sie die HOAI durch Mindest- und Höchstsätze kennt, die optimale Nutzung des Binnenmarktes für freiberufliche Dienstleistungen verhindern. Mindest- und Höchstsätze werden als verschleierte Hindernisse ausgemacht und als diskriminierend, überflüssig und unverhältnismäßig eingestuft. Derart verbindliche Honorarsätze würden Kunden die Möglichkeit nehmen, einen Preis auszuhandeln, zu dessen Bezahlung sie im Hinblick auf eine bestimmte Qualität zu zahlen bereit seien; Kunden würden ohne derartige preisrechtlichen Reglementierungen auch ein Mehr an Auswahl haben. Die Bundesrepublik hatte zwei Monate Zeit, um gegenüber der Kommission zu reagieren. Die Bundesregierung hat am 13.5.2016 gegenüber der Kommission Stellung genommen.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 323-333

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