Der Familiennachzug der ausländischen Arbeitskräfte. Eine Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit und Menschenrechte.

Kammermann, Johann
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1976

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SEBI: 77/3943

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Zusammenfassung

Das schweizerische Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) vom 26. 3. 1931 und vom 8. 10. 1948 sowie die dazugehörige Vollziehungsverordnung (ANAV) vom 1. 3. 1949 enthalten keine speziellen Bestimmungen über den Familiennachzug der ausländischen Arbeitskräfte. In Ermangelung von Vorschriften auf Gesetzesstufe ist der Familiennachzug weitgehend durch die eidgenössischen Behörden auf dem Wege von Weisungen an die kantonalen Fremdenpolizeibehörden geregelt worden. Diese Regelung wird im ersten Teil der Arbeit detailliert dargestellt. Im zweiten und dritten Teil wird sodann geprüft, ob sie sich mit der Bundesverfassung der Schweiz und mit den Menschenrechten vereinbaren läßt. Die Arbeit stellt dabei folgendes fest Sowohl bei der Auslegung der schweizerischen Bundesverfassung wie auch bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist der Wert der ,,Einheit der Familie'' ganz besonders in Erscheinung getreten. In der intakten, vollständigen Familie sind die Voraussetzungen für eine positive Entwicklung der Persönlichkeit am günstigsten. Die Persönlichkeitsentwicklung in der Familie stellt eine Vorstufe für die Mitarbeit in Gesellschaft und Staat dar. Schon aus diesem Grunde sollte der Staat sukzessive zu einer liberaleren Praxis beim Familiennachzug übergehen.

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Zürich: Schulthess (1976), XXIV, 217 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)

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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 503

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