Klimaschutz und energetische Gebäudesanierung.

Luchterhand
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Bandtitel

Herausgeber

Luchterhand

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0038-9048

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 345
BBR: Z 212

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

In der Bundesrepublik Deutschland entfallen rund 40 Prozent der verbrauchten Energie auf das Heizen von Räumen und auf die Aufbereitung von Warmwasser. Daher sind Fortschritte bei der energetischen Gebäudesanierung ein wesentlicher Faktor bei der Erreichung der Klimaschutzziele. Dementsprechend will die Bundesregierung die jährliche Sanierungsquote von derzeit rund 1 Prozent auf 2 Prozent verdoppeln. Abgesehen von der Festlegung energetischer Standards durch die Energieeinsparverordnung (EnEV), die bei energetischen Sanierungsmaßnahmen einzuhalten sind, setzt die Bundesregierung für die Erreichung ihrer Sanierungsziele auf Freiwilligkeit und Förderanreize. Die Europäische Union (EU) plant hingegen für den öffentlichen Gebäudesektor verbindliche Vorgaben. Im Rahmen einer EU-Energieeffizienzrichtlinie sollen jährlich mindestens 3 Prozent (bezogen auf Quadratmeter-Gebäudefläche) der öffentlichen Gebäude verpflichtend energetisch saniert werden. Die durch die Sanierung zu erreichenden Standards sollen sich dabei nach den jeweiligen Standards der Mitgliedstaaten richten, in Deutschland also derzeit nach der EnEV 2009. Die Sanierungsquote soll sich dabei auch auf die Gebäude öffentlicher Unternehmen erstrecken, so dass zum Beispiel die Bestände kommunaler Wohnungsunternehmen ebenfalls von den Vorgaben betroffen wären. Nach Einschätzung des Deutschen Städtetages (DST) ist die energetische Gebäudesanierung ein besonders wichtiges kommunales Handlungsfeld. In dem Beitrag wird jedoch die Frage gestellt, ob die Ziele und Vorgaben des Bundesregierung sowie der EU in Anbetracht der derzeitigen Rahmenbedingungen realistisch sind. Denn die Grenzen wirtschaftlicher Belastbarkeit der Gebäudeeigentümer und die finanziellen Folgen für die Mieterhaushalte müssen bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen beachtet werden. Insgesamt kommt es darauf an, für einen fairen Lastenausgleich zwischen allen Beteiligten zu sorgen. Die finanzielle Förderung der energetischen Sanierung ist sowohl auf angespannten als auch schrumpfenden Wohnungsmärkten unverzichtbar, um eine finanzielle Überforderung der Mieter zu vermeiden und um bestehende Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Mit der Möglichkeit, die Förderangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindung zu verknüpfen, ist die soziale Wohnraumförderung besonders geeignet, soziale Härten durch die energetische Sanierung zu vermeiden.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Der Städtetag

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 7-9

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