Die Raumordnung unter dem Aspekt der ländlichen Verwaltung und deren finanzieller Ausstattung.

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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485

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Zusammenfassung

Der Autor, welche Aufgaben dem Sachbereich ländliche Verwaltung im Rahmen der Gesamtentwicklung in der Raumordnung zufallen. Denn auf die Förderung solcher klar erkannten Aufgaben, deren Erfüllung von existenzieller Bedeutung nicht nur für den ländlichen Raum, sondern gleichermaßen für den Gesamtraum und die Gesamtbevölkerung ist, wird sich die Raumordnungspolitik zu richten haben. Und in unserer klar umrissenen Aufgabenteilung zwischen Staats- und Selbstverwaltung sollte 'Förderung der ländlichen Verwaltung' kaum eine andere Deutung zulassen, als die Finanzkraft der ländlichen Verwaltung so weit zu stärken, daß sie den gestellten Aufgaben auch gerecht werden kann.

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Schlagwörter

Ländlicher Raum, Raumordnung, Verwaltungsorganisation, Planung, Verwaltung, Finanzen

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 3 (1964), 2/ S. 259-273, Lit.

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Ländlicher Raum, Raumordnung, Verwaltungsorganisation, Planung, Verwaltung, Finanzen

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