Der "große Lauschangriff". Die Regelung des § 100c I Nr. 3 StPO im Spannungsfeld zwischen Verbrechensbekämpfung und Verfassungswirklichkeit.

Shaker
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Shaker

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Aachen

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2001/1478

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Im März 1998 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes in Art. 13 GG die Möglichkeit einer akustischen Wohnraumüberwachung aufgenommen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom Mai 1998 wurde die Möglichkeit in die Strafprozessordnung eingefügt, zum Zwecke der Strafverfolgung ohne Wissen des Betroffenen das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit Hilfe technischer Mittel abzuhören und aufzuzeichnen (großer Lauschangriff). Die Arbeit untersucht Probleme, die sich durch den "großen Lauschangriff" ergeben. Zunächst wird ein Überblick über andere Möglichkeiten des Einsatzes verdeckter Mittel zum Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Worten gegeben. Daneben werden die Tatbestandsmerkmale des "großen Lauschangriffs" und die damit verbundenen Probleme dargestellt. Anschließend wird die Begründung für die Einführung des großen Lauschangriffs einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Mögliche Gegenmaßnahmen Betroffener werden untersucht und mögliche Auswirkungen des Lauschangriffs auf das Rechtsbewusstsein der Gesellschaft aufgezeigt. Berücksichtigung findet schließlich ein Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Maßnahme nach § 100c Abs.1 Nr. 3 der Strafprozessordnung für das Jahr 1998. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XLIV, 226 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Berichte aus der Rechtswissenschaft