Abfallwirtschaftsplan einschließlich Entsorgungsplan gem. § 6 Abfallgesetz 1989.
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SEBI: 89/4751-4
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Zusammenfassung
Für den Senat der Hansestadt Hamburg ist die ökologische Abfallwirtschaft wesentliche Grundlage seiner Abfallpolitik.Mit dem Abfallwirtschaftsplan legt Hamburg als erstes Bundesland einen Plan mit deutlicher ökologischer Prägung einschließlich konkreter Handlungsanweisungen für die Umsetzung vor.Die hausmüllähnlichen Mengen werden sich auf etwa 1,1 Mio. t verfestigen.Hierin sind u. a. große Mengen an Glas, Papier und organischen Stoffen enthalten.Durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen sollen beim Hausmüll rd. 30Proz. vermieden oder stofflich verwertet werden.Der unvermeidliche Restmüll wird so weit wie möglich thermisch behandelt werden.Einen Abfallexport soll es in Zukunft nicht mehr geben.Um diese auch beim Umweltbundesamt als ehrgeizig bezeichneten Verwertungsziele zu erreichen, fordert der Senat mit dieser Schrift auch die Bürger der Stadt auf, ihn im Interesse der Umwelt dabei aktiv zu unterstützen. geh/difu
Beschreibung
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Abfallwirtschaftsplan, Entsorgungsplan, Abfallbeseitigung, Ökologie, Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Recycling, Abfallverbrennung, Siedlungsabfall, Abfallart, Abwasser, Deponie, Umweltschutz, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall
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Hamburg: (1989), X, 111 S., Anh., Kt.; Abb.; Tab.
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Abfallwirtschaftsplan, Entsorgungsplan, Abfallbeseitigung, Ökologie, Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Recycling, Abfallverbrennung, Siedlungsabfall, Abfallart, Abwasser, Deponie, Umweltschutz, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall