Bauliche Verdichtung im unbeplanten Innenbereich.

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ZZ

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Zusammenfassung

Die baurechtliche Zulässigkeit einer Bebauung im unbeplanten Innenbereich beurteilt sich insbesondere nach § 34 BBauG. Danach kommt es u.a. darauf an, dass das neue Bauvorhaben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Definiert und eingegrenzt werden aufgrund der Rechtsprechung die Begriffe "nähere Umgebung" und "Einfügen". Zu berücksichtigen ist die Umgebung insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder beeinflusst. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Innenbereich, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Einfügung, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz, Paragraph 34

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 34(1982)Nr.8, S.234-235, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Innenbereich, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Einfügung, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz, Paragraph 34

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