Privates Baurecht. §§ 631 ff. BGB, VOB Teil B, HOAI. 2. Aufl.

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München

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ZLB: R 291/920

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RE

Abstract

Das Private Baurecht stellt sich durch die enge Verzahnung von Werkvertragsrecht des BGB, der VOB und auch der HOAI als unübersichtliche Materie dar. Ziel ist, die Strukturen dieses Rechtsgebietes deutlich zu machen. Das geschieht, in dem, am Ablauf eines Bauvorhabens orientiert, zuerst die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen geklärt werden, dann der Vertragsabschluß beschrieben wird und anschließend die möglichen Problembereiche bei der Abwicklung eines Bauprojekts behandelt werden. Nach der Darstellung der Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Bauunternehmer geht der Leitfaden auf einige andere wichtige Verträge ein, insbesondere Verträge über Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Projektsteuerer-Verträge ein. Als letztes werden in knapper Form andere Rechtsbereiche angesprochen, vor allem das auf Baustellen zu beachtende Arbeitsschutzrecht und Strafvorschriften. Neben der Erläuterung den neuen VOB 2009 und der seit der ersten Auflage ergangenen Rechtsprechung, liegt ein besonderer Schwerpunkt der Neuauflage auf der geänderten Darstellungsform.

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XVI, 251 S.

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