Die verfassungsrechtliche Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers.

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Leipzig

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ZLB: 98/3554

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Abstract

Verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze werden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Wege einer Normenkontrolle untersucht und gegebenenfalls von diesem Gericht aufgehoben. Damit geht ein Auftrag an das Parlament zur verfassungskonformen Neuregelung einher. Weder im GG noch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist hierzu eine Regelung getroffen, das BVerfG sieht jedoch die Nachbesserungspflicht von verfassungswegen begründet. Ziel ist, neben dem Herleiten abstrakter Nachbesserungspflichten aus der Verfassung, anhand von Fallgruppen zu klären, wann Nachbesserungspflichten im Einzelfall eintreten können. Als Beispiele werden Fälle aus dem Familienrecht, dem Rundfunkrecht, im Koalitionsrecht, Steuerrecht und Verfassungsprozeßrecht behandelt. kirs/difu

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IV, 140, VIII S.

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