Qualitätssicherung in der Pflege.

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1999

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Bonn

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ZLB: 2000/2607

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KO
SW

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Abstract

Der Gesprächskreis beschäftigt sich mit der Notwendigkeit einer Qualitätsoffensive im Rahmen der Pflegeversicherung. Vertreter der ambulanten und stationären Pflege geben eine Einschätzung der Lage und der zukünftigen Entwicklung und nennen Kriterien, wie die Qualität in der Pflege verbessert werden kann. Zunächst sind Sofortmaßnahmen gefordert, bei denen die Abwehr von besonderen Gefahren (z.B. Gewalt gegen Pflegebedürftige) im Vordergrund stehen. Alle weiteren Ebenen kennzeichnen Qualitätsprobleme jenseits dieser Sofortmaßnahmen: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie Gesetzgebung. Zur Strukturebene gehören Mindestanforderungen an die sachlichen und technischen Ausstattungen der Pflegeeinrichtung. Bei der Prozessqualität geht es um die Gewährleistung des Pflegeablaufes. Hierzu gehören u.a. eine Pflegekonzeption, individuelle Pflegeplanung und Pflegedokumentation. Der Erfolg pflegerischer Leistungen muss bewertet werden. Zu den Bewertungen der Spitzenverbände, der prüfenden Institutionen oder der Pflegeeinrichtungen sind Befragungen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen als zusätzliches Instrument heranzuziehen. Im Rahmen des Sozialgesetzbuches sollte eine Reihe von zusätzlichen Regelungen getroffen werden: Heimgesetz und Qualitätssicherungsgesetz müssen aufeinander abgestimmt werden. Patienten- und Verbraucherschutz sind zu gewährleisten. Dringend ist die Frage einer Heimpersonalverordnung, durch die eine optimale Personalausstattung erreicht werden kann. In den Gesetzesvorhaben sollte auch die Verpflichtung für Pflegeeinrichtungen enthalten sein, ein internes Qualitätskonzept vorzulegen und die Pflicht der Kostenträger, Kontrollmaßnahmen durchzusetzen und auszuwerten. Wünschenswerte übergreifenden Vergleiche setzen eine Koordinierung der zuständigen Stellen voraus. goj/difu

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144 S.

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Gesprächskreis Arbeit und Soziales; 92

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