Das Berichtswesen nach der neuen Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein. Eine Arbeitshilfe.

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Kiel

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ZLB: 99/1599-4
DST: Fb 200-105-/6

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Abstract

Mit der Neufassung der Kommunalverfassung sind für alle hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Kreisen die Bildung von Hauptausschüssen zwingend vorgeschrieben. An diese vor allem richtet sich die Veröffentlichung als Arbeitshilfe bei der Ausarbeitung und Anwendung des Berichtswesens. Sie beschreibt die Aufgaben und den Zweck des Berichtswesens, die gesetzlichen Grundlagen, das Verfahren bis zum Beschluß der Grundsätze des Berichtswesens, die vom Berichtswesen umfaßten Bereiche der Verwaltung und die Ausgestaltung des Berichtswesens. Zusätzlich werden im Anhang verschiedene Berichtsmuster und Beispiel aus dem Bereich des Städteverbandes Schleswig-Holstein dargestellt. goj/difu

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89 S.

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Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein; 2