Möglichkeiten der Einflußnahme der Regionalplanung auf den Stromleitungs-Trassenbau.
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1985
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Bisher erschöpfte sich die raumordnerische Abstimmung von Hochspannungsleitungen weitgehend in einer Trassenoptimierung. Zunehmend wird die Frage nach der Notwendigkeit neuer Leitungen im Hinblick auf Landschaftsschutz, Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung gestellt. Das planungsrechtliche Instrumentarium muß im Hinblick auf diese Anforderungen überprüft werden. Zunächst ist ein restriktives Vorgehen in der raumordnerischen Abstimmung erforderlich. Der Gemeinwohlbegriff erhält neue Inhalte. Regionale und kommunale energiewirtschaftliche Ziele erfordern regionale und kommunale Energiekonzepte. Die Infrastrukturplanung muß auch eine dezentralisierte Energieinfrastruktur beinhalten. Energieplanung ist eine öffentliche Aufgabe, die auf allen Ebenen Aktivitäten erfordert. - (Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1985), H.7/8, S.695-699, Lit.