Mammutprojekt der Neuen Heimat. Bürgerbegehren unzulässig.

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SEBI: Zs 409-4
BBR: Z 308
IRB: Z 869

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Zusammenfassung

Nach Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den VGH Ba-Wü fordert das ,,Bürgerkomitee gegen die Bebauung des nördlichen Neckarufers'' in Mannheim in einer Dokumentation, das Instrumentarium des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids weiter auszubauen. Bei einer Novellierung der Gemeindeordnung sollten öffentlich geförderte private Bauvorhaben mit ,,öffentlicher Einrichtung i. S. PAR. 21 Abs. 1 Ziff. 1 Gemeindeordnung gleichgestellt werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Gemeindeordnung, Bürgerbegehren, Gemeinderecht, Verwaltung, Öffentlichkeit, Recht

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Kommunalpolitische Blätter, Recklinghausen 29 (1977), 3, S. 225-226, Abb.

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Gemeindeordnung, Bürgerbegehren, Gemeinderecht, Verwaltung, Öffentlichkeit, Recht

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