Bauplanungsrecht und Enteignungsrecht - Ersatzansprüche bei einem nichtigen Bebauungsplan. Art. 34 GG. § 39 j BBauG. § 839 BGB. BGH, Urteil v. 24.6.1982 - Az. III ZR 169/80 - OLG Hamm.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens (§ 39 j BBauG) setzt voraus, dass das mit den nutzungsvorbereitenden Aufwendungen bestätigte Vertrauen des Eigentümers auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gerichtet war. Ist ein Bebauungsplan nichtig, weil er nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, so löst das keine Ersatzansprüche gegen die Gemeinde nach Amtshaftungsgrundsätzen aus. Ein allgemeiner Anspruch auf Entschädigung für Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Bestand eines (nichtigen) Bebauungsplans gemacht worden sind, ist nicht zu erkennen. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Schadenersatz, Rechtsprechung, Vertrauensschaden, Amtshaftung, Nichtigkeit, BGH-Urteil
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Baurecht 13(1982)Nr.5, S.457-461, Lit.
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Recht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Schadenersatz, Rechtsprechung, Vertrauensschaden, Amtshaftung, Nichtigkeit, BGH-Urteil